Der Notar erstellt den Kaufvertrag, berät beide Parteien und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch. Er sorgt auch für die rechtliche Sicherheit des Verkaufs.
Der Notar erstellt den Kaufvertrag, berät beide Parteien und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch. Er sorgt auch für die rechtliche Sicherheit des Verkaufs.
Hinterlasse einen Kommentar